Gültig ab dem 22.11.2022

Neue Gebührenordnung

Liebe Kunden,

die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind gesetzlich geregelt. Diese "Gebührenordnung für Tierärzte und Tierärztinnen" (GOT) wurde nun nach über 20 Jahren vom Gesetzgeber komplett überarbeitet.

Die Entwicklung dieser Neufassung dauerte Jahre. Es wurden Vorschläge von der Bundestierärztekammer gemacht,  eine Studie durchgeführt und verschiedene Verbände angehört. 

Fehlende Leistungen wurden angelegt und Preise aktualisiert. Einzelne Leistungen wurden signifikant erhöht, im Durchschnitt sind es ca. 20 %.

Da es sich um ein Gesetz handelt, ist das Unterschreiten des einfachen Satzes der Gebührenordnung grundsätzlich verboten. Außerdem steigen auch unsere Kosten für den täglichen Praxisablauf. Daher werden auch wir unsere Preise erhöhen müssen.

In welcher Höhe sich diese genau ändern werden, werden wir in den nächsten Wochen prüfen.  

Nähere Infos: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/65-tieraerztegebuehren.html#:~:text=Die%20Studie%20ist%20im%20November,Oktober%202022%20in%20Kraft%20treten.


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