Ablauf

Beihilfen zur BTV-Impfung durch die Tierseuchenkasse

  • Anleitung zur Hoftierarztmeldung

  • Anleitung zur Hoftierarztmeldung

Wichtig zu wissen: Wir kümmern uns nicht automatisch um die Beantragung der Beihilfen. 

1) Saarland

  • Es wird nur unterstützt, was durch den Tierarzt in der HIT gemeldet wurde und dann vom Tierhalter beantragt wurde.
  • Damit wir Impfungen melden können, müssen wir dafür als Hoftierarzt in der HIT des Tierhalters gemeldet sein.
  • Hier wird erklärt, wie man uns als Hoftierarzt angibt: https://video.hi-tier.de/videos/HIT/TAM/Eingabe%20Erkl%C3%A4rung%20bez%C3%BCglich%20Dritter.mp4
  • Unsere HIT-Nummer lautet: 276 10 046 111 0477
  • Der eigentliche Antrag wird vom Tierhalter an die Tierseuchenkasse gestellt (siehe unten).

2) Rheinland-Pfalz

  • Sowohl die Meldung in der HIT als auch der Antrag an die Tierseuchenkasse wird vom Tierarzt bearbeitet.
  • Wir benötigen dafür das ausgefüllte Formular „Einverständniserklärung zur Beantragung von Beihilfen bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz“ (siehe unten).

 

 

 


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Rufen Sie uns gerne zu unseren Öffnungszeiten unter der 0 68 55 / 2 58 an.

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66629 Oberkirchen

Tel.: 0 68 55 / 2 58
Fax: 0 68 55 / 75 45
E-Mail.: praxis@viehdok.de

Wir bitten Termine telefonisch mit uns abzustimmen.

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