GOT-Änderung

Preise im Notdienst und für Anfahrt (auch für Besamungen) ändern sich

Liebe Kunden!


Wie Sie vielleicht aus den Medien schon erfahren haben, hat es eine Änderung der Tierärztegebührenordnung gegeben! Diese resultiert daraus, dass der tierärztliche Notdienst in den letzten Jahren immer unwirtschaftlicher wurde, so dass viele Kollegen ihn überhaupt nicht mehr anbieten. Auch in unserer Praxis ist unsere ständige Rufbereitschaft mehr ein Serviceangebot für unsere Kunden und muss vom eigentlichen Tagesgeschäft querfinanziert werden. Nun bekommt unser Berufsstand Unterstützung von staatlicher Seite, um diese Situation zu verbessern. Es wird eine Notdienstgebühr (50 € netto) für jeden Tierhalter (unabhängig von der Anzahl der zu untersuchenden Tiere) für jede Vorstellung außerhalb der regulären Sprechstunden anfallen.

Unsere "regulären" Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
Kleintierpraxis Oberkirchen: 8 - 11 Uhr und 15 - 18 Uhr
Kleintierpraxis Weierweiler: 8 - 11 Uhr und 16 - 19 Uhr
Fahrpraxis (Pferde, Großtiere): 8 - 19 Uhr                       


Jede Praxis kann ihre Sprechzeiten selbst definieren.
Für alle Besuche bzw. Vorstellungen von Tieren außerhalb dieser Zeiten sowie an Feiertagen sind wir ab Januar 2020 verpflichtet die oben genannte Gebühr zu erheben.


Außerdem wird sich das Wegegeld erhöhen. Eine Anfahrt beträgt minimal 13 € (netto) und Extrafahrten berechnet man mit 3,50 € (netto) pro Doppelkilometer. Die Kosten für Besuche „auf der Tagestour“ werden sich an den 3,50 € orientieren (anteilig aufgeteilt auf alle Kunden einer „Tour“).


Besamungen am Wochenende und an Feiertagen sind von der Notdienstgebühr ausgeschlossen! (Eine Untersuchung eines Tieres auf dem gleichen Betrieb würde aber gebührenpflichtig sein.)
Nichtdestotrotz werden wir die Preisgestaltung der Anfahrt für eine Besamung ändern müssen! Die Anzahl der Betriebe, auf denen wir Besamungen durchführen, ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Gleichzeitig sind aber die Distanzen, die wir zurücklegten müssen, stetig gestiegen. Daher ist die Tätigkeit „Besamung“ - gerade an den Wochenenden und Feiertagen - für uns nicht mehr kostendeckend! Die Kosten für die Fahrzeuge in Verbindung mit der Zeit, die eine Tierärztin / ein Tierarzt von uns im Auto „absitzt“, können durch das jetzige „Kilometergeld“ und durch unsere Einnahmen von der RUW (7,50 € pro Besuch) nicht gedeckt werden. Wir raten unseren verbliebenen „Besamungskunden“, einen Eigenbestandsbesamerkurs zu machen! Natürlich unterstützen wir Euch dann in der Anfangszeit und bei Problemen! Wir werden auch weiterhin Besamungen durchführen, aber die Anfahrt wird sich an der orientieren, die wir auch für reguläre Besuche (abzgl. des RUW-Anteils von 7,50 €, also minimal 5,50 €) veranschlagen. Wir versuchen im Regelfall, unsere Tagestour so zu planen, dass sich sinnvolle und kurze Wege ergeben. Da dies aber mit dem oben erwähnten Strukturwandel der Landwirtschaft nicht mehr so einfach ist, ergeben sich weitere Wege mit längeren Fahrtzeiten. Dies werden wir in Zukunft stärker berücksichtigen müssen, um weiterhin als Fahrpraxis bestehen zu können.

 
Mit freundlichen Grüßen,
Sylvia Weyand-Regge & Franz Dausend


Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns gerne zu unseren Öffnungszeiten unter der 0 68 55 / 2 58 an.

Standort

Praxis Oberkirchen

Gartenstraße 8
66629 Oberkirchen

Tel.: 0 68 55 / 2 58
Fax: 0 68 55 / 75 45
E-Mail.: praxis@viehdok.de

Wir bitten Termine telefonisch mit uns abzustimmen.

Terminsprechstunden:
Montag bis Freitag
08:00 - 18:00 Uhr

Standort

Praxis Nunkirchen

Losheimer Straße 26
66687 Nunkirchen

Tel.: 0 68 74 / 71 98
Fax: 0 68 74 / 18 35 41
E-Mail.: praxis@viehdok.de

Wir bitten Termine telefonisch mit uns abzustimmen.

Terminsprechstunden:
Montag bis Freitag
08:30 - 18:30 Uhr